Wichtige Änderungen bei Strom An- und Abmeldungen

Liebe Mitglieder,
seit Anfang Juli 2025 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen bei Umzügen. Diese Änderungen betreffen Sie direkt bei Ihrem eigenen Umzug und haben erhebliche Auswirkungen auf die bisherigen Abläufe. Wir möchten Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren und Ihnen praktische Hinweise für Ihren nächsten Umzug geben.
Was hat sich geändert?
- Bisher konnten Sie sich bei Ihrem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden.
- Neu ab Juli 2025: Eine rückwirkende An- und Abmeldung bei SLP-Stromlieferstellen ist nicht mehr möglich.
- An- und Abmeldungen melden Sie uns bitte mindestens 14 Tage im Voraus.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert wirkt, zeigen die Beispiele vor allem eins: Mit ein wenig Planung ist alles ganz einfach.
- Das A und O: Rechtzeitig planen.
Wer seinen Umzug oder Tarifwechsel einige Wochen vorher meldet, hat keinen Stress und vermeidet unnötige Kosten. Der Idealfall zeigt, wie reibungslos es laufen kann, wenn man nicht bis zur letzten Minute wartet. - Verspätungen kosten unnötig Geld.
Das ist die härteste Lektion aus den Beispielen. Entweder weil Sie für Ihre alte Wohnung weiterzahlen müssen oder weil Sie kurzzeitig in den teureren Grundversorgungstarif rutschen. Beides lässt sich durch eine rechtzeitige Meldung leicht verhindern. - Doppelt geprüft hält besser: Achten Sie auf die richtigen Daten.
Ein kurzer Blick auf die Zählernummer vor der Meldung kann Ihnen viel Ärger ersparen. Ein einfacher Zahlendreher kann zu doppelten Verträgen und aufwendigen Korrekturen führen. - Nehmen Sie es selbst in die Hand.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere (wie Nachmieter) alles für Sie regeln. Sie sind für Ihre Verträge verantwortlich. Das gilt beim Umzug genauso wie im Trauerfall, wo Sie als Erbe schnell handeln müssen, um laufende Kosten zu stoppen.
Kurz gesagt: Etwas Vorbereitung sorgt für einen reibungslosen und günstigen Wechsel.
Praktische Fallbeispiele für Sie als Mieter
Basierend auf den neuen Regelungen haben wir für Sie typische Situationen zusammengestellt, die bei der Strom-An- und Abmeldung auftreten können. Diese Beispiele zeigen, was passieren kann, wenn die neuen Fristen nicht eingehalten werden.
Fall 1: Sie ziehen aus und melden sich zu spät ab
Die Situation: Sie sind am 1. August aus Ihrer alten Wohnung ausgezogen. Im Umzugsstress vergessen Sie jedoch, Ihren Stromvertrag zu kündigen oder den Auszug zu melden. Erst drei Wochen später fällt es Ihnen auf und Sie kontaktieren Ihren alten Anbieter.
Die Folge: Da eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich ist, läuft Ihr alter Vertrag weiter. Sie müssen die Stromkosten für die alte Wohnung so lange bezahlen, bis Ihre Abmeldung bearbeitet wird – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist und den Strom verbraucht.
Fall 2: Sie ziehen ein und melden sich zu spät an
Die Situation: Sie beziehen Ihre neue Wohnung am 1. August und nutzen von der ersten Minute an Strom. Sie kümmern sich aber erst zwei Wochen später um den Abschluss eines neuen Stromvertrags bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Die Folge: Sobald Sie Strom verbrauchen, kommen Sie automatisch in die sogenannte Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Dieser Tarif ist oft deutlich teurer als Wahltarife. Ihr günstigerer Wunschtarif kann erst ab dem Tag des Abschlusses beginnen, nicht rückwirkend zum Einzugsdatum. Die höheren Kosten für die ersten zwei Wochen müssen Sie tragen.
Fall 3: Sie übermitteln die falsche Zählernummer
Die Situation: Bei der Anmeldung für Ihre neue Wohnung geben Sie versehentlich eine falsche Zählernummer an, zum Beispiel die Ihrer Nachbarwohnung, die Sie ungeprüft aus alten Unterlagen übernommen haben.
Die Folge: Sie schließen einen Vertrag für die falsche Wohnung ab und bezahlen den Verbrauch dort. Gleichzeitig entsteht für Ihre eigene Wohnung, in der Sie ja Strom verbrauchen, ein zweiter Vertrag in der teuren Grundversorgung. Die Korrektur dieses Fehlers ist aufwendig und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
Fall 4: Ein Todesfall in der Familie
Die Situation: Ein naher Angehörige ist verstorben. Sie sind als Erbe nun für die Abwicklung seiner Verträge verantwortlich und finden die Unterlagen zum Stromvertrag erst einige Wochen nach dem Todesfall.
Die Folge (nach neuer Regelung): Da eine rückwirkende Kündigung zum Todestag nicht mehr möglich ist, läuft der Stromvertrag auf den Namen des Verstorbenen weiter, bis Sie ihn aktiv kündigen. Die anfallenden Kosten (Grundgebühren und eventueller Verbrauch) werden zur Belastung des Erbes (Nachlass). Sie müssen schnell handeln und den Todesfall unter Vorlage der Sterbeurkunde melden, um den Vertrag so früh wie möglich zu beenden und unnötige Kosten zu vermeiden.
Fall 5: Sie möchten Ihren Tarif oder Anbieter wechseln (ohne umzuziehen)
Auch wenn Sie nicht umziehen, können Sie selbstverständlich Ihren Stromtarif oder den gesamten Anbieter wechseln. Ein solcher Wechsel ist jedoch immer nur für ein zukünftiges Datum möglich.
Was Sie dabei beachten müssen:
- Achten Sie unbedingt auf die Kündigungsfristen und die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags.
- Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren neuen Vertrag – am besten schon einige Wochen, bevor Ihr jetziger Vertrag endet.
Wenn Sie dies berücksichtigen, stellen Sie einen nahtlosen Übergang zu Ihrem neuen Wunschtarif sicher. Verpassen Sie den richtigen Zeitpunkt, werden Sie vorübergehend in die teurere Grundversorgung eingestuft, bis Ihr neuer Vertrag beginnt.
Fall 6: Der Idealfall – Sie melden Ihren Umzug rechtzeitig
Die Situation: Sie planen Ihren Umzug für den 1. Oktober. Bereits drei Wochen vorher, also Mitte September, informieren Sie uns und Ihren Stromanbieter über Ihren bevorstehenden Wechsel. Sie geben dabei sowohl Ihr Auszugsdatum für die alte Wohnung als auch das Einzugsdatum für die neue Adresse an.
Das positive Ergebnis: Da Sie frühzeitig gehandelt haben, bleibt für alle Beteiligten ausreichend Zeit, die Ummeldung korrekt zu verarbeiten. Der gesamte Prozess verläuft reibungslos: