Anschaffung / Einbau von Klimaanlagen in unseren Wohnungen
Die gegenwärtigen Temperaturen zeigen uns allen in den letzten Wochen, dass sich der Klimawandel nicht leugnen lässt. Teilweise erschweren Temperaturen von bis zu 40 Grad das Leben und den Alltag massiv. Aktivitäten im Freien sind dann unmöglich.
Mobile Klimageräte
Vor dem Hintergrund sind einige Anfragen von Mitgliedern bei uns eingegangen mit der Bitte die Anschaffung bzw. den Einbau einer Klimaanlage in der Wohnung zu genehmigen. Grundsätzlich können sich unsere Bewohner und Mitglieder mobile Klimageräte für den Innenbereich anschaffen.
Keine Klimaanlagen mit Außengeräten
Genehmigungen für den Einbau von Klimaanlagen mit Außengeräten kommen für uns derzeit aus den nachfolgenden Gründen nicht in Betracht.
Zum einen wird durch die Kernbohrung in der Außenwand die äußere Hülle beschädigt; es entsteht eine Wärmebrücke. Mauerwerk, Dämmung und Fassade müssen beigearbeitet werden. Es kann durch ein Außengerät zu Schallübertragungen kommen, durch die sich andere Bewohner gestört fühlen.
Kondensat Wasser muss abgeführt werden. Die Verkehrssicherheit können wir für solche Geräte an unseren Außenwänden nicht übernehmen und auch nicht im Außenverhältnis (bei Schäden Dritter) auf unsere Mitglieder und Bewohner delegieren.
Rückbauverpflichtungen im Fall eines Auszugs und die Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Zustands, gerade bei Durchbrüchen durch Außenwände, können kostenintensiv werden und zum Streitpunkt führen.