Vorsorgen im Alter

Es gibt einige Dinge, mit denen sich Menschen im Verlauf ihres Lebens beschäftigen. Damit Sie eine Sorge weniger haben, eröffnet Ihnen die Spar- und Bauverein Leichlingen eG die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten über Ihr gezeichnetes Geschäftsguthaben nach dem Ableben zu verfügen. Mit dem Vertrag zugunsten Dritter treffen Sie bereits jetzt eine Entscheidung.

Sie haben die Möglichkeit Ihre gezeichneten Genossenschaftsanteile einer Person für den Fall Ihres Ablebens zuzusprechen. Ihr Geschäftsguthaben wird dann Ihrem Begünstigten ausgezahlt.

Sind Sie zudem langjähriger Mieter der Spar- und Bauverein Leichlingen eG und möchten Sie im Falle Ihres Ablebens Ihren Erben eine mögliche Räumung Ihrer Wohnung sowie weitere Kosten (anteilig) ersparen, besteht zudem auf Antrag die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile (bis zu zehn). In diesem Zuge würden Sie dann die SBV als Begünstigten nennen. Die Genossenschaft kümmert sich dann um den weiteren Verlauf - ausstehende Mieten und Räumungskosten sowie Kosten einer außerordentlichen Instandsetzung zum eintretenden Todeszeitpunkt, würden mit Ihren Anteilen verrechnet werden. Ihre Erben würden dann im Zweifel nur noch einen kleinen Teil möglich anfallender Kosten tragen müssen.

Gerne beraten wir Sie über den Vertrag zugunsten Dritter und die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie hierzu mit unserer Frau Scheffler einen Termin.